Wie bei jedem Öffentlichen Dienst müssen auch hier Aufnahmekriterien erfüllt werden, um die Aufnahme in ein Betreuungszentrum zu sichern.
Stationäre Aufnahme
Die stationäre Betreuung richtet sich an alle Kinder und Jugendlichen zwischen 0 und 18 Jahren, die nicht in ihrem ursprünglichen Familienumfeld heranwachsen können und für die ein offenes Erziehungsmodell eine konstruktive Entwicklungsmöglichkeit darstellt.
Ambulante Begleitung: sozial-pädagogische Außenbegleitung (SPA) und Trainingswohnen (TW)
Die ambulante Begleitung richtet sich an:
- Kinder oder Jugendliche und ihre Familien, die eine Struktur- oder eine Einzelkrise durchleben.
- Jugendliche, die aufgrund ihrer Fähigkeiten bereits ein autonomes Leben führen können, jedoch noch Bedarf an Beratung und Unterstützung haben.
Begleitete Besuchskontakte (BBK)
Die begleiteten Besuchskontakte im MOSAIK-Zentrum bieten dem Kind Möglichkeiten, in einem geschützten Rahmen den Kontakt zu Bezugspersonen außerhalb des Zentrums wieder aufzunehmen oder aufrecht zu erhalten. Sie können vom Gericht Erster Instanz in Zivilverfahren und von Diensten und Einrichtungen (mit der Genehmigung der Fachabteilung Jugendhilfe des Ministeriums der DG) genutzt werden.